Das RAL-Gütezeichen Kerzen (RAL-GZ 041) ist ein freiwilliges Qualitätszeichen der Gütegemeinschaft Kerzen e. V. Es bestätigt, dass eine Kerze aus geprüften, schadstoffarmen Rohstoffen besteht und im Labortest ruß- und raucharm, tropffrei und mit ruhiger Flamme brennt. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht – vorgeschrieben ist die Produktsicherheit nach der GPSR.
In 30 Sekunden
- Wer vergibt es? Die Gütegemeinschaft Kerzen e. V., anerkannt von RAL, dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung.
- Was wird geprüft? Reinheit der Rohstoffe, Farben und Lacke, Rußverhalten, Tropfen, Abbrand, Flamme und Brenndauer.
- Pflicht? Nein. Pflicht sind die Anforderungen der GPSR; die Normen EN 15493, EN 15494 und EN 15426 sind der technische Maßstab dafür.
- Für kleine Marken: Ohne Zeichen kann man nach vergleichbaren Kriterien arbeiten – man darf es nur nicht behaupten.
Wer vergibt das RAL-Gütezeichen für Kerzen?
Träger ist die Gütegemeinschaft Kerzen e. V. mit Sitz in Markdorf am Bodensee. Sie ist ein Zusammenschluss von Kerzenherstellern und hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen bei RAL hinterlegt, dem 1925 gegründeten Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung. Daher die Bezeichnung RAL-GZ 041: Das „GZ“ steht für Gütezeichen, die 041 ist die laufende Nummer im RAL-System.
Das Zeichen selbst zeigt eine stilisierte Kerzenflamme mit dem RAL-Schriftzug. Laut einem Bericht von 2016 gehörten der Gütegemeinschaft damals rund 35 Hersteller aus ganz Europa an; die aktuelle Zahl erfragt man am besten direkt bei der Gütegemeinschaft.
Was wird für das Gütezeichen geprüft?
Die Gütegemeinschaft beschreibt das Ziel so: geringe Ruß- und Rauchentwicklung und eine deutliche Reduktion toxischer organischer Schadstoffe – vor allem über die Auswahl der Roh- und Hilfsstoffe. Dazu kommen gleichbleibende Gebrauchseigenschaften wie Brenndauer, Abbrand, Form, Farbton und Docht.

Rohstoffe, Farben und Lacke
Wachse, Dochte, Farbmittel und Lacke müssen festgelegte Reinheitsanforderungen erfüllen. Schwefel- und Schwermetallgehalte müssen sehr niedrig sein, und Azofarbstoffe, die krebserzeugende aromatische Amine abspalten können, sind ausgeschlossen. Bei Paraffin bedeutet das in der Praxis hydrierte, hochraffinierte Qualitäten; auch für Stearin, Bienen- und Pflanzenwachse gelten definierte Kennwerte. Die genauen Grenzwerte stehen im Volltext der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 041.
Ruß und Rauch
Die Kerze brennt unter einer Glasplatte. Der Rußfilm, der sich darauf absetzt, wird optisch gemessen: Je weniger Licht die Platte noch durchlässt, desto höher der Rußindex. Dieses Messprinzip beschreibt auch die Norm EN 15426. Den zulässigen Höchstwert legen die Güte- und Prüfbestimmungen fest.
Tropfen, Abbrand und Brenndauer
Geprüft wird, ob die Kerze tropffrei brennt, ob sie gleichmäßig abbrennt und ob die auf der Packung angegebene Brenndauer stimmt. Laut einem Bericht über die Prüfpraxis (2016) brennen größere Kerzen in Zyklen von vier Stunden mit einer Stunde Pause; pro Sorte werden mindestens drei Kerzen getestet, bei Teelichtern zehn. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Prüfbestimmungen.
Flamme und Löschen
Die Flamme soll ruhig und gleichmäßig brennen, ohne zu flackern oder zu qualmen. Nach dem Löschen darf der Docht nicht lange nachglimmen. Hier entscheidet vor allem der Docht: Ist er für den Durchmesser zu stark, wird die Flamme zu hoch und rußt; ist er zu schwach, ertrinkt er im Wachs.
Wer darf das Zeichen tragen, und wie bekommt man es?
Das Zeichen führen Hersteller, die sich den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft verbindlich unterwerfen und die Prüfungen bestehen. Verliehen wird das Zeichen von der Gütegemeinschaft nach bestandener Erstprüfung, in der Regel an ihre Mitglieder. Ob und zu welchen Bedingungen auch Nichtmitglieder das Zeichen nutzen können, klärt man direkt mit der Gütegemeinschaft. Der Ablauf in groben Zügen:
- Antrag bei der Gütegemeinschaft Kerzen und Anerkennung ihres Satzungswerks.
- Erstprüfung der Produkte durch ein anerkanntes Prüflabor. Die DEKRA ist als Prüfstelle für das Gütezeichen tätig.
- Verleihung des Nutzungsrechts für die geprüften Produkte.
- Überwachung: laufende Eigenkontrolle im Betrieb plus regelmäßige Fremdüberwachung. Bei Verstößen drohen Verwarnung, Vertragsstrafe oder Entzug des Zeichens.
Was das kostet, veröffentlicht die Gütegemeinschaft nicht. Zusammen kommen Mitgliedsbeitrag, Prüfgebühren pro Produktsorte und die Kosten der Fremdüberwachung, die der Zeichennutzer trägt; ein konkretes Angebot gibt es nur auf Anfrage bei der Gütegemeinschaft.
Ist das RAL-Gütezeichen Pflicht?
Nein. Niemand muss es tragen, um in Deutschland Kerzen zu verkaufen. Pflicht ist etwas anderes: Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988). Sie verlangt ein sicheres Produkt, eine Risikoanalyse, technische Unterlagen, Kennzeichnung und Herstellerangaben. Die europäischen Kerzennormen sind freiwillig, gelten aber in der Praxis als Maßstab dafür, was „sicher“ heißt.

| Regelwerk | Status | Worum es geht |
|---|---|---|
| GPSR (EU) 2023/988 | Pflicht | Allgemeine Produktsicherheit, Dokumentation, Rückverfolgbarkeit |
| EN 15493 | Freiwillig | Brandsicherheit von Kerzen für den Innenbereich |
| EN 15494 | Freiwillig | Sicherheitshinweise und Piktogramme auf der Kerze bzw. Verpackung |
| EN 15426 | Freiwillig | Messung des Rußverhaltens (Rußindex) |
| RAL-GZ 041 | Freiwillig | Rohstoffqualität, Schadstoffe, Brennverhalten, laufende Überwachung |
Der Unterschied liegt im Anspruch: Die EN-Normen definieren, was eine Kerze mindestens leisten muss, um als sicher zu gelten. Das RAL-Zeichen geht bei Rohstoffen und Schadstoffen darüber hinaus und schreibt eine dauerhafte Überwachung vor. Eine RAL-Kerze ersetzt übrigens keine GPSR-Pflicht – die gilt für sie genauso.
Was bedeutet das für eine kleine Kerzenmarke?
Für eine Manufaktur mit ein paar hundert Kerzen im Monat sind Mitgliedschaft und Überwachung oft nicht verhältnismäßig. Die Kriterien dahinter sind aber kein Geheimnis, und man kann nach denselben Grundsätzen arbeiten:
- Dokumentierte Rohstoffe: Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter für jedes Wachs, jeden Duft und jede Farbe aufbewahren. Für unsere Duftöle gibt es IFRA-, CLP- und Sicherheitsdatenblätter, für unsere Pflanzenwachse die technischen Daten.
- Passender Docht: Docht nach Durchmesser, Wachsart und Duftanteil wählen und pro Rezeptur testen. Eine Übersicht finden Sie bei unseren Kerzendochten.
- Eigene Brenntests: Mehrere Kerzen pro Rezeptur in Zyklen von drei bis vier Stunden abbrennen, Flammenhöhe, Brennteller, Ruß und Nachglimmen protokollieren.
- Saubere Farben: Farbmittel verwenden, die für Kerzen bestimmt sind, und die Dosierung niedrig halten. Unsere Kerzenfarben sind für Kerzenwachs bestimmt.
- Kennzeichnung nach EN 15494 und GPSR-Angaben auf jeder Verpackung.
Das RAL-Gütezeichen ist geschützt. Wer es ohne Nutzungsrecht abbildet oder mit Formulierungen wie „RAL-geprüft“ wirbt, riskiert eine Abmahnung. Beschreiben Sie lieber konkret, was Sie tun: „Jede Rezeptur wird vor dem Verkauf in mehreren Zyklen abgebrannt.“
Für Hersteller, die über das RAL-Zeichen nachdenken oder Handelsketten beliefern, zählt eine stabile Rohstoffbasis: gleichbleibende Chargen, Analysenzertifikate und Sicherheitsdatenblätter. Bei Mengen ab 500 kg berät Sie unser Vertriebsteam direkt unter contacto@naturcera.com.
Häufige Fragen
Heißt eine Kerze ohne RAL-Zeichen, dass sie schlecht ist?
Nein. Das Zeichen ist freiwillig und mit Kosten verbunden. Viele gute Kerzen tragen es nicht. Es zeigt nur, dass ein Hersteller sich einer externen Prüfung und Überwachung unterzieht.
Gibt es das RAL-Gütezeichen auch für Duftkerzen?
Ja. Das Zeichen kann auch für Kerzen mit Duftstoffen vergeben werden. Für die Duftstoffe selbst gelten zusätzlich die IFRA-Standards und die CLP-Kennzeichnung.
Kann ich als kleine Marke das RAL-Gütezeichen bekommen?
Grundsätzlich ja, wenn Sie die Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen, die Prüfungen bestehen und die Kosten tragen. Ob sich das lohnt, hängt von Volumen und Vertriebskanal ab; für den Handel kann es ein Argument sein.
Ersetzt das RAL-Zeichen die GPSR-Dokumentation?
Nein. Die GPSR gilt für jede Kerze, die in der EU an Verbraucher verkauft wird, mit oder ohne Gütezeichen. Die RAL-Prüfberichte können die technische Dokumentation aber sinnvoll ergänzen.
Rohstoffe mit Datenblatt
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